nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 MilchMargG — Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

Milch- und Margarinegesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.