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Art 2 MilSeelsG

Gesetz über die Militärseelsorge

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Auf die katholischen Militärgeistlichen sind die beamtenrechtlichen Bestimmungen des in Artikel 1 genannten Vertrags sinngemäß anzuwenden.