(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mieterschutzverordnung vom 9. Juni 2020 (GV. NRW. S. 465) außer Kraft.
(2) § 1 Absatz 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Ablauf des 28. Februar 2030 außer Kraft.