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§ 1 MiLoV4 — Höhe des Mindestlohns

Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Stand: 07.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Der Mindestlohn beträgt

1.
ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,
2.
ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.