nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 27e MiFIR — Entzug der Genehmigung

MiFIR  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die ESMA oder gegebenenfalls die nationale zuständige Behörde kann einem Datenbereitstellungsdienstleister die Zulassung entziehen, wenn dieser

a) innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten von der Zulassung keinen Gebrauch macht, ausdrücklich auf die Zulassung verzichtet oder in den vorangegangenen sechs Monaten keine Dienstleistungen erbracht hat;

b) die Zulassung aufgrund falscher Angaben oder auf andere rechtswidrige Weise erhalten hat;

c) die Voraussetzungen, auf denen die Zulassung beruhte, nicht mehr erfüllt;

d) in schwerwiegender Weise und systematisch gegen diese Verordnung verstoßen hat.

(2) Die ESMA teilt der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Datenbereitstellungsdienstleister seinen Sitz hat, sofern relevant unverzüglich ihren Beschluss mit, die Zulassung eines Datenbereitstellungsdienstleisters zu widerrufen.

(3) Ein Datenbereitstellungsdienstleister, dem die Zulassung entzogen wird, muss für den ordnungsgemäßen Ersatz sorgen, einschließlich des Datentransfers an andere Datenbereitstellungsdienstleister, der rechtzeitigen Benachrichtigung seiner Kunden und der Umleitung der Meldungen auf andere Datenbereitstellungsdienstleister vor dem Entzug.

---

Zitiervorschlag: Art 27e MiFIR

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MiFIR/27e

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
