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Art 8 MfG (Bayern) — Berufliche Aus- und Weiterbildung

Mittelstandsförderungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Investive und nicht-investive Maßnahmen überbetrieblicher Träger zur beruflichen Aus- und Weiterbildung können gefördert werden.