Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Förderung der Freien Berufe entsprechend, sofern dem nicht die Besonderheiten dieser Berufe entgegenstehen.
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Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Förderung der Freien Berufe entsprechend, sofern dem nicht die Besonderheiten dieser Berufe entgegenstehen.