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§ 40 MessbG — Anbindungsverpflichtung von Messeinrichtungen für Gas

Messstellenbetriebsgesetz

Stand: 24.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Neue Messeinrichtungen für Gas im Sinne von § 20 sind bei registrierender Leistungsmessung spätestens ab dem 1. Juli 2028 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden, im Übrigen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anbindung technisch möglich ist und dem jeweiligen Anschlussnutzer durch die Anbindung keine Mehrkosten entstehen.