Die Krankenhäuser haben den Zugang zum IG NRW jederzeit sicherzustellen, insbesondere auch während der nicht planbaren oder planbaren Abwesenheit der meldeberechtigten Personen.
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Die Krankenhäuser haben den Zugang zum IG NRW jederzeit sicherzustellen, insbesondere auch während der nicht planbaren oder planbaren Abwesenheit der meldeberechtigten Personen.