§ 19 MeldDÜV (Brandenburg) — Verwaltungsvorschriften

Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ministerium des Innern und für Kommunales kann zu den in dieser Verordnung bestimmten Datenübermittlungen weitere Verfahrenshinweise durch Verwaltungsvorschriften festlegen.

Einzelnorm