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§ 1 MeistPrFRGlV — Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Französische Zeugnisse über das Bestehen der Meisterprüfung werden den deutschen Zeugnissen über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.