nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 MediengestAusbV 2006 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton/zur Mediengestalterin Bild und Ton

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.