§ 24 MedCanG — Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum

Medizinal-Cannabisgesetz

Stand: 28.03.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.