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§ 10 MedBVSV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung

Historische Fassung: Stand 20.09.2022 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.