§ 2 MeßEinhG — Gesetzliche Einheiten im Meßwesen

Einheiten- und Zeitgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gesetzliche Einheiten im Meßwesen sind

1.
die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzten Einheiten,
2.
dezimale Teile und Vielfache dieser Einheiten, die mit den nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzten Vorsätzen bezeichnet sind.