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Art 7 MaxOG (Bayern) — Urkunde, Bekanntmachung

Maximiliansordensgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Verleihung wird im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemacht.