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Art 3 MaxOG (Bayern) — Abteilungen

Maximiliansordensgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Orden besteht aus einer Abteilung für Wissenschaft und aus einer Abteilung für Kunst.