Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
(Inhalt: nicht darstellbarer Vordruck, Fundstelle: BGBl. I 1978, 706; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)