Anlage 4 MaschMahnVordrV

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Inhalt: nicht darstellbarer Vordruck,
Fundstelle: BGBl. I 1978, 706;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)