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Anlage 1 MaschMahnVordrV

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(Inhalt: nicht darstellbare Vordrucke,
Fundstelle: BGBl. I 1991, 1567 - 1570;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)