nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 MarktFoFAngAusbV — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre.