nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 MarkschBergV — Dokumentationspflicht

Markscheider-Bergverordnung

Stand: 29.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Messungen und Berechnungen sind gemäß Anlage 2 zu dokumentieren. Dies ist nicht für geophysikalische Messungen und andere Verfahren anzuwenden.