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# Anlage 1 MarketFachwPrV — (zu § 6 Absatz 4)Muster

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1464)

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
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Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing Geprüfte Fachwirtin für Marketing

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Herr/Frau . . . . . . . . . .
geboren am . . . . . . . . . .	in . . . . . . . . . .
hat am . . . . . . . . . .	die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
```

Geprüfter Fachwirt für Marketing Geprüfte Fachwirtin für Marketing

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1461) bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).

```
Datum . . . . . . . . . .
Unterschrift(en) . . . . . . . . . .
(Siegel der zuständigen Stelle)
```

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Zitiervorschlag: Anlage 1 MarketFachwPrV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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