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# § 4 MarketFachwBAProFV — Prüfungsbereich „Marketingstrategien entwickeln“

Marketingfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung  
Stand: 28.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Marketingstrategien entwickeln“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, Marktinformationen anforderungsorientiert zu beschaffen, zu bewerten, zu präsentieren und zu erläutern sowie auf dieser Grundlage Marktentwicklungen zu prognostizieren und Marketingstrategien abzuleiten. Dies umfasst die Fähigkeit, auch soziale, rechtliche, technische, ethische, kulturelle und ökologische Aspekte zielorientiert und situationsbezogen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

- 1. Analysieren der Marktentwicklung, situationsgerecht Instrumente und Formen der Marktforschung anwenden und daraus Schlussfolgerungen ziehen,

- 2. Ableiten von Marketingstrategien, Entscheidungsalternativen entwickeln und präsentieren,

- 3. Kommunizieren und Implementieren von Marketingstrategien unter Berücksichtigung interner und externer Rahmenbedingungen.

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Zitiervorschlag: § 4 MarketFachwBAProFV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MarketFachwBAProFV/4

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