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§ 125f MarkenG — Unterrichtung der Kommission

Markengesetz

Außer Kraft: § 125f ist seit 01.05.2022 nicht mehr im MarkenG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Unionsmarkengerichte erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte erster und zweiter Instanz mit.