Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das neue Emblem der Europäischen Organisation für Flugsicherung und der Name in den aus der Anlage 2 ersichtlichen Sprachen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.
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Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das neue Emblem der Europäischen Organisation für Flugsicherung und der Name in den aus der Anlage 2 ersichtlichen Sprachen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.