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§ 27 MalerLackAusbV 2021 — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Maler- und Lackiererausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,
3.
Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.