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§ 2 MalerLackAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Maler- und Lackiererausbildungsverordnung

Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.