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§ 2 MalerArbbV 11 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

11. Malerarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.