§ 2 MalerArbbV 10 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

10. Malerarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 04.05.2021 bis 01.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft.