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§ 1 MagvG — Gegenstand des Gesetzes

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

Historische Fassung: Stand 05.04.2020 bis 29.12.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Gegenstand dieses Gesetzes ist es, ein Verfahren zu schaffen, um anschließend den Neu- oder Ausbau sowie die Änderung von Verkehrsinfrastruktur durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsakts zulassen zu können.