nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 MaSanV — Ausgestaltung von Sanierungsplänen

Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 05.04.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

§ 13 Absatz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes gilt auch für die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, die nach Maßgabe des Abschnitts 3 oder des Abschnitts 4 erstellt werden.