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§ 12 MaATElektronAusbV 2008 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.