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§ 5 MWEKEGebO (Brandenburg) — Umsatzsteuer

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 21.08.2026 bis 01.10.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft vom 12. Dezember 2001 (GVBl. II S. 642), die zuletzt durch Verordnung vom 17. Februar 2010 (GVBl. II Nr. 11) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 14. Januar 2011

Der Minister für Wirtschaft

und Europaangelegenheiten

Ralf Christoffers