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§ 1 MWEKEGebO (Brandenburg) — Gebührentarif

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Anlage zu dieser Verordnung erhoben.