Soweit Gebühren nach erforderlichem Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zugrunde zu legen:
für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 96,00 Euro,
für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 82,00 Euro,
für Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte 67,00 Euro.