§ 1 MWAEKGebO (Brandenburg) — Gebührentarif

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Anlage zu dieser Verordnung erhoben.