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§ 31 MVTAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Arbeitsauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Nichteisenmetallumformprozesse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.