§ 14 MVITAufstV — Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München
Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren werden von der Universität der Bundeswehr München durchgeführt.