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§ 14 MVITAufstV — Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren werden von der Universität der Bundeswehr München durchgeführt.