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# Inhaltsübersicht MTBG

MT-Berufe-Gesetz  
Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 20.12.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Teil 1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

```
§ 1	Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 2	Rücknahme der Erlaubnis
§ 3	Widerruf der Erlaubnis
§ 4	Ruhen der Erlaubnis
```

Teil 2Vorbehaltene Tätigkeiten

```
§ 5	Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
§ 6	Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten
```

Teil 3Ausbildung und AusbildungsverhältnisAbschnitt 1Allgemeines

```
§ 7	Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
```

Abschnitt 2Ziele der Ausbildung

```
§ 8	Allgemeines Ausbildungsziel
§ 9	Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 10	Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
§ 11	Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 12	Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
```

Abschnitt 3Ausbildung

```
§ 13	Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 14	Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 15	Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 16	Anrechnung von Fehlzeiten
§ 17	Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 18	Mindestanforderungen an Schulen
§ 19	Praktische Ausbildung
§ 20	Praxisanleitung
§ 21	Träger der praktischen Ausbildung
§ 22	Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule
§ 23	Praxisbegleitung
§ 24	Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan
§ 25	Staatliche Prüfung
```

Abschnitt 4Ausbildungsverhältnis

```
§ 26	Ausbildungsvertrag
§ 27	Inhalt des Ausbildungsvertrages
§ 28	Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
§ 29	Vertragsschluss bei Minderjährigen
§ 30	Anwendbares Recht
§ 31	Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
§ 32	Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person
§ 33	Pflichten der auszubildenden Person
§ 34	Ausbildungsvergütung
§ 35	Überstunden
§ 36	Probezeit
§ 37	Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 38	Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung
§ 39	Wirksamkeit der Kündigung
§ 40	Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 41	Nichtigkeit von Vereinbarungen
```

Teil 4Anerkennung von BerufsqualifikationenAbschnitt 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 42	Begriffsbestimmungen
§ 43	Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 44	Prüfungsreihenfolge
§ 45	Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
```

Abschnitt 2Besondere Vorschriften

```
§ 46	Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
§ 47	Wesentliche Unterschiede
§ 48	Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
§ 49	Anpassungsmaßnahmen
§ 50	Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 51	Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 52	Europäischer Berufsausweis
```

Abschnitt 3Partielle Berufsausübung

```
§ 53	Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
```

Teil 5Erbringen von DienstleistungenAbschnitt 1Erbringung von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes

```
§ 54	Dienstleistungserbringung
§ 55	Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 56	Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 57	Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
§ 58	Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 59	Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
```

Abschnitt 2Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in gleichgestellten Staaten

```
§ 60	Bescheinigung der zuständigen Behörde
```

Teil 6Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

```
§ 61	Zuständige Behörde
§ 62	Gemeinsame Einrichtungen
§ 63	Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 64	Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
§ 65	Unterrichtung über Änderungen
§ 66	Löschung einer Warnmitteilung
§ 67	Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 68	Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
```

Teil 7Verordnungsermächtigung

```
§ 69	Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
```

Teil 8Bußgeldvorschriften

```
§ 70	Bußgeldvorschriften
```

Teil 9Übergangs- und Schlussvorschriften

```
§ 71	Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 72	Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung
§ 73	Abschluss begonnener Ausbildungen
§ 74	Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz
§ 75	Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 76	Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht MTBG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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