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§ 28 MTBG — Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages

MT-Berufe-Gesetz

Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Schule, mit der der Träger der praktischen Ausbildung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat, dem Ausbildungsvertrag zustimmt.