nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 45 MTAPrV — Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie

MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung  
Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Fall der Ausbildung in der Radiologie sind Inhalt des praktischen Teils der staatlichen Prüfung Kompetenzen in allen Kompetenzbereichen der Anlage 2.

(2) Der praktische Teil besteht aus vier Prüfungsteilen. Gegenstand des praktischen Teils sind:

- 1. im ersten Prüfungsteil zwei Prüfungsaufgaben aus der radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren,

- 2. im zweiten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Strahlentherapie,

- 3. im dritten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Nuklearmedizin und

- 4. im vierten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus dem Bereich der physikalisch-technischen Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz.

(3) Im Rahmen des zweiten Prüfungsteils ist zusätzlich zur Durchführung der Prüfungsaufgabe eine Fallvorstellung zur technischen Durchführung des Bestrahlungsplans durchzuführen. Für die Fallvorstellung ist der zu prüfenden Person eine angemessene Vorbereitungszeit unter Aufsicht einzuräumen.

(4) Alle vier Prüfungsteile beinhalten ein Reflexionsgespräch. Die Dauer des Reflexionsgesprächs beträgt im ersten und im zweiten Prüfungsteil jeweils höchstens 15 Minuten und im dritten und im vierten Prüfungsteil jeweils höchstens 10 Minuten.

---

Zitiervorschlag: § 45 MTAPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MTAPrV/45

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
