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§ 15 MTAG 1993

MTA-Gesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 8 am 1. Januar 1994 in Kraft.

(2) § 8 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.