Bis zum 1. Dezember 2025 nach § 30a Abs. 7 veröffentlichte Telemedienkonzepte sind bis zum 31. Dezember 2027 an die Maßgaben dieses Staatsvertrages anzupassen.
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Bis zum 1. Dezember 2025 nach § 30a Abs. 7 veröffentlichte Telemedienkonzepte sind bis zum 31. Dezember 2027 an die Maßgaben dieses Staatsvertrages anzupassen.