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§ 1 MSchnAusbV 2004 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Maßschneider/Maßschneiderin wird gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 19, Damen- und Herrenschneider, der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.