§ 19 MPhG

Masseur- und Physiotherapeutengesetz

Stand: 28.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 9 Absatz 2 bis 4 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Ausbildungen nach § 9 Absatz 2, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Bestimmung abgeschlossen.