nu:legal · recht.nulegal.eu

Anlage 3 MPAV — (zu § 3 Absatz 4)

Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Historische Fassung: Stand 19.10.2021 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1385; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den Nachweis einer HIV-Infektion bestimmt sind
In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind