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§ 2 MORVAufhV — Weiteranwendung von Vorschriften

Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter anzuwenden.