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# Anlage MOG — (zu § 34a Absatz 1 und § 34f Absatz 2)

Marktorganisationsgesetz  
Stand: 02.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3764; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Betriebsdaten

- I. Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Marktorganisationsgesetz

  - 1. Name und Vorname oder Name des Unternehmens, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

  - 2. Name und Anschrift von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,

  - 3. Kurzbezeichnung des Betriebsgegenstands,

  - 4. Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer,

  - 5. Länderkennzeichen, Postleitzahl und Ort jeweils des Postfachs sowie das Postfach,

  - 6. Telefonnummer, Faxnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Homepage,

  - 7. falls abweichend von Nummer 1 bis 5: Unternehmensleitung, Vertreter und Empfänger jeweils mit Name, Straße oder Postfach, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer,

  - 8. Handelsregisternummer,

  - 9. zuständiges Amtsgericht,

  - 10. Stand Handelsregisterauszug,

  - 11. Nebenadressen, Standorte,

  - 12. Zahlbeträge und Angaben zur Bewilligung der Maßnahme.

- II. Maßnahmespezifische Daten

  - 1. Name, Anschrift und Registriernummer der Betriebsteile nach der Viehverkehrsverordnung,

  - 2. Name, Anschrift und Betriebsnummer von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,

  - 3. Datum des Eintritts des jeweiligen Mitglieds in eine Erzeugerorganisation,

  - 4. Datum des Austritts des jeweiligen Mitglieds aus einer Erzeugerorganisation,

  - 5. Betriebsnummer nach der InVeKoS-Verordnung,

  - 6. Nachweise über vorgeschaltete Verwaltungsverfahren,

  - 7. landwirtschaftlich genutzte Fläche und Art ihrer Nutzung,

  - 8. von der Maßnahme betroffene Marktordnungswaren, einschließlich des KN-Codes, und deren Menge,

  - 9. Produktionsdatum und Produktionsort der Marktordnungsware,

  - 10. Adresse und Zulassungsnummer des Lagerortes,

  - 11. Anzeige/Notifizierung der Durchführung oder der Absicht eines Maßnahme relevanten Handelns,

  - 12. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= Verbrauchssteuernummer), auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

  - 13. Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Identifikationsmerkmal gemäß § 139a der Abgabenordnung, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

  - 14. Zoll- bzw. EORI-Nummer,

  - 15. Nummer, Art, besondere Bedingungen und Angaben zu einer Lizenz sowie die Daten der Gültigkeit, Übermittlung, Teilung, Stornierung und Löschung einer Lizenz,

  - 16. Angaben zu Drittländern (Versendungsland, Ursprungsland und Bestimmungsland),

  - 17. Beginn und Ende des Kontingentzeitraums,

  - 18. Toleranz,

  - 19. Identifikationsnummer und Zeitpunkt der Abschreibung einer Lizenz,

  - 20. Angaben zur Annahme der Zollanmeldung, zur Überführung in den freien Verkehr und zur Bescheinigung des Ausgangs für lizenzpflichtige Marktordnungswaren,

  - 21. Tag der Insolvenzeröffnung, Art des Insolvenzverfahrens,

  - 22. Sicherheiten und die Abrechnungen zum Zweck der Freigabe der Sicherheit,

  - 23. Maßnahme bezogene Bankverbindungen.

- III. Angaben im Zusammenhang mit der Kontrolle

  - 1. Name, Anschrift und Betriebsnummer des Adressaten der Maßnahme,

  - 2. Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Kontrollen sowie den bei den Kontrollen auskunftserteilenden Personen,

  - 3. Angaben zum Zeitpunkt der Ankündigung der Kontrollen,

  - 4. Angaben zu den eingesehenen Dokumenten,

  - 5. Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen,

  - 6. Feststellungen der Kontrollen, insbesondere Angaben zur Anzahl, zum Gewicht und zum Zustand der von der Maßnahme betroffenen Marktordnungswaren und zur Größe der vermessenen Flächen,

  - 7. Bewertung der Feststellungen,

  - 8. Angaben zur Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen des Adressaten der Maßnahme,

  - 9. Sanktionierung.

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Zitiervorschlag: Anlage MOG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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