Zum Zwecke der Bewilligung eines Antrags auf Beihilfe sowie zur Durchführung von Kontrollen dürfen die zuständigen Stellen und Behörden die erforderlichen personen- und betriebsbezogenen Daten verarbeiten.
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Zum Zwecke der Bewilligung eines Antrags auf Beihilfe sowie zur Durchführung von Kontrollen dürfen die zuständigen Stellen und Behörden die erforderlichen personen- und betriebsbezogenen Daten verarbeiten.