Die Beihilfen werden gemäß des Artikel 98 der Verordnung (EU) 2021/2116 veröffentlicht. Dazu erhalten die Beihilfeempfangenden mit der Zahlung eine entsprechende Information zur Veröffentlichung und Verarbeitung ihrer jeweiligen Daten.
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Die Beihilfen werden gemäß des Artikel 98 der Verordnung (EU) 2021/2116 veröffentlicht. Dazu erhalten die Beihilfeempfangenden mit der Zahlung eine entsprechende Information zur Veröffentlichung und Verarbeitung ihrer jeweiligen Daten.